
Wer in Baden-Württemberg oder in anderen
Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muß einen Fischereischein
besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist
die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die
erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung (=Fischerprüfung).
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu
Die Vorbereitungslehrgänge
finden statt in den Monaten September, Oktober und November.
Prüfung ist landeseinheitlich am dritten Freitag im November.
Zentrale Nachprüfungen finden im darauffolgenden Februar
statt.