Die Staatliche Fischerprüfung

Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muß einen Fischereischein besitzen.

Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung (=Fischerprüfung).

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu


 

Die Vorbereitungslehrgänge finden statt in den Monaten September, Oktober und November.
Prüfung ist landeseinheitlich am dritten Freitag im November.
Zentrale Nachprüfungen finden im darauffolgenden Februar statt.


 


Home