Jugendfischereischein

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das
sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in Baden-Württemberg
auf Antrag bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen
Jugendfischereischein erhalten (Gebühr 5 Euro).
Dieser gilt jeweils
ein Jahr und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in
Begleitung eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines
Fischereischeins.
Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung
ablegen.
Die Verbände/Vereine empfehlen den Jugendlichen aber, in
die Jugendgruppe des Fischereivereins einzutreten.
Den
Jugendlichen wird dringend empfohlen, die Fischerprüfung erst ab dem
14. Lebensjahr abzulegen.