- Festlegung des Prüfungstermins durch den Landesfischereibeirat beim Ministerium für Ländlichen Raum und Festlegung der landeseinheitlichen Prüfungsfragen durch das Ministerium.
- Veröffentlichung des Termins durch das Ministerium im Staatsanzeiger Baden-Württemberg (Frühjahr) und Hinweise in den Gemeindeblättern und in der Tagespresse.
- Anmeldung zum Pflichtvorbereitungslehrgang beim örtlichen Fischereiverein (Lehrgangsleiter) bzw. beim regionalen Fischereiverband möglichst im zeitigen Frühjahr, spätestens bis 15. Juli. Veröffentlichung in den Gemeindeblättern und der örtlichen Presse.
- Besuch des anerkannten Vorbereitungslehrgangs (mindestens 30 Stunden, abends, an Wochenenden), in der Regel nach den großen Ferien. Lehrgangsgebühren: Erwachsene 115 €, Jugendliche 90 € . Prüfungs- und Nachprüfungsgebühr: 25 €.
- Nach Abschluß des Lehrgangs erhält jederTeilnehmer eine Teilnehmerkarte mit [fett|Bestätigung] der Teilnahme, sofern er die vorgeschriebene Stundenzahl abgeleistet hat.
- Schriftliche Prüfung (November) mit 60 Fragen, überwiegend nach dem Musterfragenkatalog. Zur Prüfung sind die Teilnehmerkarte und der Personalausweis mitzubringen. Die Prüfung wird innerhalb von 2 Stunden schriftlich abgehalten, dabei sind 60 Fragen aus den vorgenannten Sachgebieten zu beantworten. Bestanden hat, wer 45 Fragen richtig beantwortet hat, dabei müssen mindestens die Hälfte der Fragen aus den einzelnen Sachgebieten richtig sein.
- Aushändigung oder Zusendung des Zeugnisses nach bestandener Prüfung
- Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft für ein oder fünf Jahre.
- Kosten:
Fischereiabgabe je Jahr 8 €
Verwaltungsgebühr: Jahresfischereischein 10 €
5-Jahresfischereischein 20 €
Jugendfischereischein 5 € ]