Fischereischein

Quelle dieser Links: VFG

Die Staatliche Fischerprüfung


Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muß einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung (=Fischerprüfung).

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Wie werde ich Angler

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LFVBW-Landesfischereiverband

Sportfischerverein 1951 Bruchsal e.V.