Quelle dieser Links: VFG
Die Staatliche Fischerprüfung

Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muß einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung (=Fischerprüfung).
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu:
Alle Infos zu aktuellen Bestimmungen Kurse rund um den Fischereischein findet ihr hier: