Fischereischein
Quelle dieser Links: VFG
Die Staatliche Fischerprüfung
Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muß einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung (=Fischerprüfung).
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu
Staatliche Fischerprüfung
Der Weg zum Angeln
Jugendfischereischein
Gesetzliche Bestimmungen zur Fischerprüfung für Baden-Württemberg
Übersicht der Vorbereitungslehrgänge
Die Vorbereitungslehrgänge finden statt in den Monaten September, Oktober und November.
Prüfung ist landeseinheitlich am dritten Freitag im November.
Zentrale Nachprüfungen finden im darauffolgenden Februar statt.