
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in Baden-Württemberg auf Antrag bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten (Gebühr 5 Euro).
Dieser gilt jeweils ein Jahr und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins.
Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen.
Die Verbände/Vereine empfehlen den Jugendlichen aber, in die Jugendgruppe des Fischereivereins einzutreten.
Den Jugendlichen wird dringend empfohlen, die Fischerprüfung erst ab dem 14. Lebensjahr abzulegen.