Schonzeiten

für Baggersee Fahrteich, Saalbachabschnitt 1,2,3, Kernstadt, Saalbachkanal, Pfinz und sonstige Vereinseigenen Gewässer

Diese Regelung tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft!

FischartSchonzeitSchonmaßFangbegrenzung
Aalkeine40cmkeine
Aalrutteganzjährig
Bachforelle 01.10 – 15.03.35 cmsiehe Forellenfangliste / unser Verein
Barschkeinekeinekeine
Döbelkeinekeinekeine
Hecht15.02 – 15.05.50cm2 Stück
Karpfenkeine40cm2 Stück
Krebsganzjährig
Meeresforelleganzjährig
Nase15.03. – 31.05. 35cmkeine
Regenbogenforelle01.10. – 15.03.35cmsiehe Forellenfangliste / unser Verein
Schleie15.05. – 30.06.25cm2 Stück
Schmerleganzjährig
Weißfischekeine15cmkeine
Welskeine50cmkeine
Zander01.04. – 15.05.45cm2 Stück


Köderfische in angemessener Menge können auch etwas kleiner ausfallen !!!

Während der Schonzeit 15.02. – 15.05. auf Raubfische ist das Angeln mit Woppler und Blinker sowie anderer Kunstköder verboten. Einzige Ausnahme ist das Angeln auf Barsch auch mit Boot mit der Methode Dropshot als Einfachhaken mit Naturköder.

Im gesamten Saalbach und Saalbachkanalverlauf , ist der Forellenfang bzw. die Entnahme, auf 2 Fische pro Monat begrenzt.

Bei frisch getätigtem Fischbesatz ist den Hinweisschildern am Gewässer Folge zu leisten!


Sportfischerverein 1951 Bruchsal e.V.